AGB...
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Internet-Zugänge Die 1&1 Telekommunikation GmbH mit Sitz in Montabaur (nachfolgend 1&1 genannt) stellt dem Kunden den 1&1 Internet-Zugang ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen 1&1 und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den 1&1 Internet-Zugang zu nutzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten jedoch nicht für den Tarif 1&1 Internet.pc.

1. 1&1 Internet-Zugang

1.1 Der 1&1 Internet-Zugang ist per Wählverbindung über Modem und ISDN nutzbar. Der Zugang über Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Da es infolge Fremdeinwirkungen gelegentlich zu Störungen der Verbindung kommen kann, hat der Kunde keinen Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Systems. 1&1 ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten vorzunehmen, durch die die Erreichbarkeit des Systems kurzfristig eingeschränkt sein kann.

1.2 Im ersten Monat der Nutzung ab Vertragsschluß kann der Kunde Leistungen von 1&1 nur insoweit beanspruchen, als die aus der Inanspruchnahme resultierende Zahlungspflicht des Kunden einen Betrag in Höhe von insgesamt DM 150,00 nicht übersteigt.

2. Entgelte

2.1 Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so ist diese im voraus, jeweils zum 1. eines Abrechnungsmonats fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Die darauffolgenden Abrechnungsmonate enden jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am letzten Tag dieses Monats. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.

2.2 Der Rechnungsversand erfolgt für jeden Abrechnungsmonat per E-Mail an die Erstadresse des Kunden im 1&1 Internet-Zugang. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist 1&1 berechtigt, die Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von DM 5,00 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist 1&1 berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.

2.3 Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Hat der Kunde den 1&1 Internet-Zugang in Verbindung mit einer Konto-Neueröffnung über eine Kooperationsbank von 1&1 beantragt, ermächtigt der Kunde 1&1, angefallene Entgelte ausschließlich über sein Konto bei dieser Kooperationsbank einzuziehen; gleichzeitig ermächtigt der Kunde die Kooperationsbank, 1&1 die Eröffnung und gegebenenfalls die Auflösung des dortigen Kontos mitzuteilen. Bei Rücklastschriften berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM 15,00 pro Lastschrift zzgl. der für 1&1 angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist 1&1 berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.

2.4 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das automatisch zugeteilte Paßwort unmittelbar bei der ersten Einwahl in den 1&1 Internet-Zugang abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber 1&1 für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt 1&1 von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

2.5 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, behält sich 1&1 eine Änderung der Entgelte vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine erste E-Mail Adresse im 1&1 Internet-Zugang oder postalisch mitgeteilt. Bei Tariferhöhungen ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung außerordentlich zu kündigen.

3. Inhalte

3.1 Die von 1&1 im Rahmen des 1&1 Internet-Zugangs zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die - auch auszugsweise - Reproduktion, Übersetzung sowie sonstige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch 1&1 gestattet.

3.2 1&1 kann die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte nicht garantieren. 1&1 ist insbesondere für Inhalte, die nicht auf 1&1-eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

3.3 Die Inhalte von Foren und Chats geben nur die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. Der Verfasser eines Beitrages in einem Forum oder Chat überträgt 1&1 automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.

3.4 1&1 ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.

4. Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte

4.1 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von 1&1 nicht verlangen.

4.2 Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte seiner Beiträge nicht gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. 1&1 ist berechtigt, solche Inhalte sowie nicht themenbezogene, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen. Der Kunde stellt 1&1 von etwaigen Schäden bzw. Ansprüchen Dritter frei, die aus Beiträgen resultieren, die über seine Zugangskennung produziert wurden.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Beiträge gleichen Inhaltes nicht mehrfach oder in mehreren Foren oder Chats parallel zu veröffentlichen ("sogenanntes Spamming").

5. Marketing-Mails

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß 1&1, auch im Namen von Dritten, an seine E-Mail-Adressen im 1&1 Internet-Zugang Marketing-Mails versendet. Zur Unterscheidung dieser Mails von sonstigen Mails sind die Marketing-Mails im Mailtitel mit einem vorangestellten Buchstabenkürzel (in der Art wie "X-AD") gekennzeichnet.

6. Annahmefrist, Vertragsbeginn, -ende und Schadensersatz

6.1 1&1 ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluß des Vertrages über die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

6.2 Der Vertrag über die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs kommt mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden zustande. Erfolgt die Freischaltung des 1&1 Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und 1&1 das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum 1. Tag eines jeweiligen Abrechnungsmonats (vgl. Ziffer 2.1) kündigen.
Hat der Kunde den 1&1 Internet-Zugang in Verbindung mit einer Konto-Neueröffnung über eine Kooperationsbank von 1&1 beantragt, kann 1&1 diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde sein Konto bei dieser Kooperationsbank kündigt oder die zu Lasten dieses Kontos erteilte Einzugsermächtigung widerruft.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere vor, wenn
- der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
- der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;
- der Kunde sein zum Lastschriftverfahren benanntes Konto auflöst oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft, ohne zugleich eine Einzugsermächtigung für ein anderes Konto zu erteilen;
- der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4.2 oder 4.3 oder 8.1 geregelten Pflichten verstößt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.3 Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1, sofern der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wurde, berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde ohne die Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, daß 1&1 ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als dieser Betrag..

7 SCHUFA

7.1 Sofern der Kunde bei Vertragsschluß auf Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, willigt er ein, daß 1&1 der für sie zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält.

7.2 Unabhängig davon wird 1&1 der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bezüglich dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen gemäß Bundesdatenschutzgesetz erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von 1&1, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

7.3 Die SCHUFA speichert Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikations- oder Telediensteanbietern, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adreßdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegt. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers. Subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten.

7.4 Der Kunde kann über die ihn betreffenden Daten Auskunft bei der SCHUFA erhalten. Die Adressen der SCHUFA sind bei 1&1 erhältlich.

7.5 Der Kunde willigt ein, daß im Falle eines Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA seine Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt. Weitere Informationen über das SCHUFA-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

8. Nutzung

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung sowie eventuell mitgelieferte Software auf mehr als einem Computer bzw. in Mehrplatzsystemen oder Netzwerken mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Die vorgenannten Beschränkungen finden für einen Tarif, der bereits die Telefongebühren enthält, keine Anwendung, wenn sich jeder der parallelen Nutzer über eine gesonderte Wählverbindung beim 1&1 Internet-Zugang anmeldet. Dabei darf die Anzahl der parallelen Nutzer nicht die Anzahl der im Tarif enthaltenen Mailboxen überschreiten. 1&1 wird dies kontrollieren und jeden Verstoß verfolgen.

8.2 Die Kapazität jeder zu einer Zugangskennung eingerichteten Mailbox für E-Mails beträgt 50 MByte oder 1.000 E-Mails, in der Summe jedoch maximal 250 MByte. Pro E-Mail darf ein Datenvolumen von 10 MByte nicht überschritten werden. Die Kapazität der Homepage ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. 1&1 ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Grenzen darüber hinausgehende Datenmengen zu löschen.

9. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

9.1 Der Kunde stellt 1&1 von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben.

9.2 Die Benutzung der von 1&1 bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software (z. B. Java-Applets), die sich über den 1&1 Internet-Zugang laden läßt.

9.3 Mängel und Störungen sind 1&1 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für Störungen in den Leitungsnetzen ist 1&1 nicht verantwortlich und nicht haftbar.

9.4 1&1 haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz

10.1 1&1 weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

10.2 Die anfallenden Verbindungszeiten werden vom Betreiber des von 1&1 genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfaßt und an 1&1 zu Abrechnungszwecken übermittelt.

11. Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12. Sonstiges

12.1 1&1 ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von 1&1 bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Einwahlnummer erforderlich machen. 1&1 wird dem Kunden neue Einwahlnummern deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren - ggf. ausschließlicher Verwendung - auffordern.

12.2 Führt der Wechsel des Zugangsnetzes für den Kunden zu einer Erhöhung der Verbindungsentgelte, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ersten des nächsten Abrechnungsmonats zu kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Einheitlichen Kaufgesetze.

12.4 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Montabaur ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht..
 
 

                                                                                                                     
 


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